7. Bestimmen der Auswahlgrundlage von Stichproben

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Auswahlgrundlage der Grundgesamtheit vollständig entspricht. In aller Regel fehlen Fälle aus der Grundgesamtheit, dafür sind andere Fälle enthalten, die gar nicht zur Grundgesamtheit gehören. Anders ausgedrückt: Es werden meist nicht alle relevanten Elemente enthalten sein und dafür einige irrelevante Elemente. Ein Einwohnermelderegister eines Ortes wird zum Beispiel zum Einen nicht alle Einwohner enthalten (weil sich etwa manche noch gar nicht angemeldet haben) zum Anderen wird das Register auch Personen aufführen, die schon lange wo anders leben, sich falsch gemeldet haben oder verstorben sind. Vergleichbares gilt für Kundendatenbanken und andere Auswahlgrundlagen.

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Abbildung: Erstellung einer Auswahlgrundlage

Ziel ist es daher eine finale Auswahlgrundlage zu erstellen, die möglichst viele der relevanten Inhalte und möglichst wenig irrelevante Inhalte enthält. Die beschriebenen Unzulänglichkeiten sollten dafür berücksichtigt werden: Um diese Fehler zu reduzieren, wird man in der Praxis häufiger mehrere Auswahlgrundlagen kombinieren, wie das auch im Kapitel über Mixed-Mode-Surveys beschrieben wird. Durch die bereits oben beschriebenen Screening- und Filterfragen kann der Anteil an unerwünschten Elementen in der Auswahlgrundlage deutlich reduziert werden.

Beispiel: Erstellen einer Auswahlgrundlage
Für ein Forschungsprojekt sollte aus der Grundgesamtheit der Werbe- und Kommunikationsagenturen in Deutschland eine Stichprobe gezogen werden. Um eine geeignete Liste als Auswahlgrundlage zu erstellen, wurden verschiedenste Listen von Verbänden, Handelskammern, Internetplattformen, Verzeichnisdiensten, Adresshändlern und mit Hilfe von Suchmaschinen erstellt.

Konkret wurden Listen recherchiert zu:

  • klassische Werbeagenturen
  • PR-Agenturen
  • Agenturen für Online Marketing Services
  • Internetagenturen
  • Agenturen für B2B Werbung
  • Direktmarketing bzw. Dialogmarketing Agenturen
  • Agenturen für Event-Marketing (Messen)
  • Agenturen für neue Medien: z.B. Mobile Werbung
  • Agenturen für POS-Marketing/POS-Kommunikation
  • Sponsoring Agenturen
  • Telefonmarketing Agenturen
  • Verkaufsförderung / Promotion
  •   Guerilla-Marketing Agenturen
  • Ambient-Marketing Agenturen
  • Promotion Agenturen

Diese Listen wurden zusammengefasst und fusioniert. Im nächsten Schritt wurden dann doppelte Fälle identifiziert und ausgeschlossen. Von dieser Auswahlgrundlage kann angenommen werden, dass sie die relevante Grundgesamtheit relativ gut abbildet, viele der relevanten Inhalte abdeckt und wenige irrelevante Inhalte beinhaltet, die durch Filterfragen identifiziert und ausgeschlossen werden können.